CIP-NewsAb sofort gilt die 3G-Regelung wieder
Durch die am 17.02.2022 in Kraft getretene Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten folgende Regelungen: 3G-Regelung Studierende Beschäftigte (auch Lehrende, Lehrbeauftragte, nebenberufliche Hilfskräfte, Stipendiatinnen und Stipendiaten werden behandelt wie Beschäftigte) Personen, die aus beruflichen Gründen die FAU betreten, ohne in einem – im weiteren Sinne – Beschäftigungsverhältnis zu stehen (z.B. Handwerker, Dienstleister, externe Gäste) […]Durch die am 17.02.2022 in Kraft getretene Anpassung der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) gelten folgende Regelungen: 3G-Regelung Studierende Beschäftigte (auch Lehrende, Lehrbeauftragte, nebenberufliche Hilfskräfte, Stipendiatinnen und Stipendiaten werden behandelt wie Beschäftigte) Personen, die aus beruflichen Gründen die FAU betreten, ohne in einem – im weiteren Sinne – Beschäftigungsverhältnis zu stehen (z.B. Handwerker, Dienstleister, externe Gäste) […]